Amtliche Bekanntmachung: Grabmalprüfung auf den Friedhöfen der Gemeinde Haina (Kloster)
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Haina (Kloster)
Grabmalprüfung auf den Friedhöfen der Gemeinde Haina (Kloster)
Gemäß der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften ist die Friedhofsverwaltung verpflichtet, die Grabmale auf ihren Friedhöfen mindestens einmal im Jahr auf ihre Standfestigkeit hin zu überprüfen. Die Ursache für eine fehlende Standfestigkeit kann verschiedenste Gründe haben (z.B.: eine fehlende bzw. schadhafte Verdübelung zwischen Grabstein und Sockel; möglich ist aber auch, dass die Standfestigkeit nachträglich durch Witterungseinflüsse oder das Senken des umliegenden Erdreichs verloren geht). Die Unfallverhütungsvorschriften für Friedhöfe sollen dafür sorgen, die Sicherheit sowohl für die auf dem Friedhof Beschäftigten als auch für die Friedhofsbesucher zu gewährleisten. Besonders gefährdet sind hier Kinder und ältere Menschen.
In dem voraussichtlichen Zeitraum vom 04.05.2026 bis 31.05.2026 werden die Grabmale auf den Friedhöfen Altenhaina, Battenhausen, Bockendorf, Dodenhausen, Haina, Halgehausen, Hüttenrode, Löhlbach, Oberholzhausen und Römershausen mit einem speziell dafür entwickelten Gerät überprüft. Die Prüfung wird gemäß der Unfallverhütungsvorschrift nach einem bestimmten Verfahren durchgeführt. Ein ordnungsgemäß aufgestellter Grabstein muss dem durch das Gerät ausgeübten Druck standhalten. Diese Prüfmethode ist anerkannt. Die Überprüfung wird nicht durch hin und her rütteln vorgenommen. Die Nutzungsberechtigten der Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden von der Friedhofsverwaltung gesondert schriftlich benachrichtigt. Die Nutzungsberechtigten erhalten eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals innerhalb einer gesetzten Frist wiederherstellen zu lassen. Der Friedhofsverwaltung ist der Nachweis zu erbringen, dass eine ordnungsgemäße Instandsetzung stattgefunden hat.
Haina (Kloster), den 23.04.2026
gez.
Alexander Köhler
Bürgermeister



